Krankenkassenzuschuss für Präventionskurse

Die Krankenkassen geben in der Regel einen Zuschuss für meinen MBSR-Kurs, da ich als Kursanbieter bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert bin. Voraussetzung ist aber auch die regelmäßige Teilnahme!

Fördern Krankenkassen Präventionskurse?

 

Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen allerdings auch in den §§ 20, 20a, b, c Abs. 5 SGB V, Maßnahmen für Gesunde zu fördern, um Erkrankungen zu verhindern. Beispielsweise begünstigt bzw. verursacht starker, dauerhafter, chronischer Stress, psychische Erkrankungen. Durch rechtzeitige präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen kann Stress vermindert und eine Erkrankung verhindert werden. Man spricht von Primärprävention, wenn die Maßnahmen bei gesunden Menschen ansetzen und die Ursachen der Krankheit bekämpft werden. Bei diesen Präventionskursen wird die Gesundheitskompetenz der Beteiligten weiterentwickelt, um Gesundheitsrisiken, die durch das individuelle menschliche Verhalten beeinflusst werden können, abzubauen.

 

Welche Qualitätskriterien gibt es für Präventionskurse?

 

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern allerdings nicht jede beliebige Maßnahme. Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, die den Qualitätskriterien des von den Krankenkassenverbänden erstellten „Leitfaden Prävention“ genügen. Die Anbieter von Präventionskursen müssen hohe fachliche und berufliche Qualifikationen nachweisen. Außerdem muss die Wirkung der Kurse durch unabhängige, wissenschaftliche Untersuchungen einwandfrei belegt sein.

 

Wer prüft Anbieter und Präventionsmaßnahmen?

 

Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet und beauftragt die Qualität von Anbietern und Präventionskursen nach einheitlichen Kriterien zu prüfen und auch zu zertifizieren. Das Zertifikat der ZPP ist Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Krankenkasse. Infos: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

 

Welche Vorteile bietet Ihnen ein zertifizierter Anbieter?

 

Das Zertifikat ist der Nachweis für eine geprüfte Qualifikation des Kursleiters. Außerdem wird der Kursleiter sich an den wissenschaftlich belegten Ablauf bzw. das Curriculum halten und ihnen keine „Eigenkreation“ anbieten. Sie erhalten in der Regel den Krankenkassenzuschuss problemlos ausgezahlt. 

 

Wie hoch ist der Krankenkassenzuschuss?

 

Die Höhe des Krankenkassenzuschusses ist unterschiedlich hoch. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse. Meistens wird ein Zuschuss von € 75 bis € 100 je Kurs gewährt.

 

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

 

Eine Kostenerstattung ist in der Regel nur möglich, wenn Sie an mindestens 80% der gesamten Kurszeit anwesend waren. Das heißt bei 8 Kursabenden dürfen Sie maximal einen Kursabend fehlen. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie dann eine Teilnahmebescheinigung. Diese können sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und die Kasse überweist Ihnen dann in der Regel den Zuschuss. Klären sie allerdings bitte im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse einen Zuschuss zahlt. Für die Zahlung kann vom Anbieter keine Garantie übernommen werden.

 

Zahlen auch Arbeitgeber Zuschüsse?

 

Auch Arbeitgeber können Präventionskurse bezuschussen, es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Der Gesetzgeber und die Steuerverwaltung gewähren dem Arbeitgeber jedoch steuerliche Vorteile für Zuschüsse zur Förderung der Mitarbeitergesundheit. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Weitere Infos: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html